• Schlagstöcke & Knüppel - Teleskopschlagstock zur Verteidigung aus Stahl 55 cm
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Schlagstöcke & Knüppel

Teleskopschlagstock zur Verteidigung aus Stahl 55 cm

29,90 €

Dieser Teleskopschlagstock richtet sich an Personen, die sich selber schützen möchten. Er ist perfekt dafür geeignet, einen Gegner unschädlich zu machen. Dank seiner Leichtigkeit, Diskretion und hohen Wirkung ist er auch für berufliche Zwecke geeignet.

Dieser aus hochwertigem Stahl hergestellte Abwehrstock ist ein Muss für diejenigen, die eine Waffe der Kategorie D mit sich tragen möchten, die abschreckend und in einem Aggressionsfall auch furchterregend ist. 

Sein kleines +? Für mehr Bequemlichkeit wird dieser Abwehrstock mit einer Transporttasche verkauft. 

  • Länge ausgefahren55 cm
  • Länge eingefahren20 cm
  • Griffmaterialmousse anti dérapant
  • MarkePelta
  • Gewicht415 g
  • Grundlegendes MaterialStahl
Menge
  • Lieferung in 48 Stunden
  • 2 Jahre Garantie
  • Sichere Bezahlung
Einzelheiten

Eine kompakter Teleskopschlagstock 

Im eingefahrenen Zustand misst der Abwehrstock 20,5 cm: Diese Größe ist für eine Befestigung an Ihrem Gürtel sehr praktisch. So unauffällig, dass man ihn vergessen könnte... Zumindest bis Sie sich in einer Situation wiederfinden, in der Sie ihn gebrauchen können.

Im ausgefahrenen Zustand misst dieser Teleskopschlagstock 55 cm. Die Länge von 55 cm ist gut, um den Angreifer auf Distanz zu halten. Mit seinen Dimensionen ist der Teleskopschlagstock selbst für einen Laien leicht zu handhaben. Darüber hinaus handelt es sich um eine Selbstverteidigungswaffe mit einem ergonomischen Gummigriff. Dieser garantiert einen festen Halt und eine optimale Handhabung.

Ein abschreckender und im Aggressionsfall wirkungsvoller Abwehrstock

Nähert sich Ihnen eine böswillige Person, können Sie den Abwehrstock zu Ihrer Verteidigung ausfahren und so einen Sicherheitsabstand zwischen Ihnen und dem Angreifer herstellen. Sieht der Angreifer den Teleskopschlagstock in Ihrer Hand, lässt dieser Sie höchstwahrscheinlich in Ruhe: Schlagstöcke sind wirksame Waffen zur Selbstverteidigung und dafür bekannt, dass sie hohe Schmerzen verursachen können.

Wenn die abschreckende Wirkung des Mini-Teleskopschlagstocks nicht ausreicht, kann dieser auch dazu verwendet werden, den Angreifer unschädlich zu machen. Ist dieser einmal bewegungsunfähig, können Sie fortlaufen und die Ordnungskräfte verständigen.

Wie wird dieser Abwehrstock richtig verwendet?

Dieser Teleskopschlagstock kann nicht nur von Sicherheitsfachmännern, sondern auch von Privatpersonen, egal ob Mann oder Frau, verwendet werden. Man braucht nur etwas Übung, um den Abwehrstock mit einer Bewegung aus- und einfahren zu können!

Hier unsere Empfehlungen zum Ausfahren des Schlagstocks:

Nehmen Sie den Schlagstock in die Hand und halten Sie ihn an seinem Griff fest;
Mit einer schwungvollen Bewegung nach vorne verlängert sich der Schlagstock bis zu einer Länge von 55 cm.

Und wenn man seinen Teleskopschlagstock wieder einfahren möchte? Dieser Handgriff ist etwas schwieriger, aber mit etwas Übung können ihn auch Privatpersonen lernen:

Entriegeln Sie die Selbstverteidigungswaffe, indem Sie kräftigen Druck auf ihr äußeres Ende ausüben;
Nehmen Sie den Griff zwischen Ihren Daumen und Zeigefinger;
Halten Sie den Schlagstock immer vertikal und schlagen Sie ihn auf einen harten und ebenen Untergrund.

Ohne legitimen Grund darf dieser Teleskop-Abwehrstock nicht im öffentlichen Raum getragen und mitgeführt werden. Er dient ausschließlich zum Zweck der legitimen Selbstverteidigung. Er kann der betroffenen Person gesundheitlichen Schaden zufügen, wofür Sie die volle Verantwortung tragen.

Wie alle anderen Waffen der Kategorie D (Elektroschocker, Pfefferspray etc.) kann auch er ausschließlich von volljährigen Personen erworben werden. Stellt ein Polizeibeamter bei einer Kontrolle fest, dass Sie einen Teleskopschlagstock bei sich tragen, wird dieser Sie nach einer Erklärung hierfür fragen. Er muss danach entscheiden, ob es sich bei der von Ihnen abgegebenen Erklärung um einen legitimen Grund handelt oder nicht. Wird Ihre Erklärung als gültig betrachtet, können Sie frei mit Ihrem Schlagstock weitergehen. Andernfalls wird dieser beschlagnahmt und Sie erhalten eine Mahnung.

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