Schlagstöcke & Knüppel

Unsere Auswahl an Schlagstöcken

Sind Sie sich nicht sicher, welchen Teleskopschlagstock Sie aus unserer Auswahl wählen sollen? Wenn Sie einen unauffälligen und kompakten Schlagstock suchen, ist der Teleskopschlagstock in Stiftform eine sehr gute Wahl. Wenn Sie eher nach einem Modell suchen, mit dem Sie aggressive Personen auf Distanz halten können, haben wir Teleskopschlagstöcke ausgewählt, die im ausgefahrenen Zustand bis zu 50 oder sogar 66 cm lang sind.

Mehr über unsere Knüppel und Teleskopschlagstöcke

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie einen Teleskopschlagstock kaufen sollen? Wenn Sie eine Beratung brauchen, können Sie sich gerne an unser Team wenden. Wir werden Ihnen in aller Offenheit erklären, was Sie über unsere Teleskopschlagstöcke wissen müssen, damit Sie die beste Wahl treffen können: die Wahl für eine effektive Selbstverteidigung! 

Unsere Auswahl an Schlagstöcken

Sind Sie sich nicht sicher, welchen Teleskopschlagstock Sie aus unserer Auswahl wählen sollen? Wenn Sie einen unauffälligen und kompakten Schlagstock suchen, ist der Teleskopschlagstock in Stiftform eine sehr gute Wahl. Wenn Sie eher nach einem Modell suchen, mit dem Sie aggressive Personen auf Distanz halten können, haben wir Teleskopschlagstöcke ausgewählt, die im ausgefahrenen Zustand bis zu 50 oder sogar 66 cm lang sind.

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Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie einen Teleskopschlagstock kaufen sollen? Wenn Sie eine Beratung brauchen, können Sie sich gerne an unser Team wenden. Wir werden Ihnen in aller Offenheit erklären, was Sie über unsere Teleskopschlagstöcke wissen müssen, damit Sie die beste Wahl treffen können: die Wahl für eine effektive Selbstverteidigung! 

Der Schlagstock ist in Deutschland eine Waffe der Kategorie D. Er kann von jeder volljährigen Person mit einem legitimen Grund besessen oder mitgeführt werden, aber es ist verboten, ihn außerhalb von Privaträumen bei sich zu tragen. Was die Rechtmäßigkeit des Motivs betrifft, so liegt dies im Ermessen der Strafverfolgungsbehörden oder eines Richters. So können die zuständigen Behörden bei ein und demselben Grund davon ausgehen, dass die Erklärung für eine Person gültig ist, für eine andere jedoch nicht. Die Analyse des Grundes erfolgt daher von Fall zu Fall. Angenommen, ein Polizeibeamter durchsucht Sie und findet Ihren Teleskopschlagstock. Wenn er der Meinung ist, dass Sie keinen triftigen Grund haben, eine solche Selbstverteidigungswaffe mit sich zu führen, wird er beschlagnahmt. Sie müssen auch mit einer Verwarnung rechnen.