Ein starker Verteidigungsschocker, mit dem Sie auf Angriffe reagieren können.
Wenn man eine unschöne Begegnung hat, kann es vorkommen, dass man sich verteidigen muss, um nicht überfallen zu werden. Der Pinky Schocker hat eine Leistung von 4.500.000 KV, was ausreicht, um den Angreifer für 10 Minuten zu betäuben - die ideale Zeit, um zu fliehen und/oder die Polizei zu verständigen.
Der Pocket-Taser nimmt nur wenig Platz ein und kann in seiner Schutzhülle transportiert werden, sodass Sie die Selbstverteidigungswaffe einfach in Ihrer Handtasche verstauen und im Falle eines Angriffs herausnehmen können.
Sein kleines Plus? Er ist mit einer Handschlaufe ausgestattet, die einen Stromausfall verhindert. Das ist sehr praktisch, wenn jemand versucht, den Schocker aus Ihrer Hand zu reißen. Sobald die Handschlaufe entfernt ist, kann der Abwehrschocker nur noch im Alarm- und Lampenmodus betrieben werden, so dass der Angreifer den Schocker nicht mehr gegen Sie verwenden kann.
Eine Lampe und ein Alarm, um seinen Angreifer zu verscheuchen und sich selbst zu beruhigen.
Neben der Schockerfunktion verfügt der Pinky Taser über eine LED-Lampe und einen Alarm.
Der Alarm hat einen doppelten Vorteil:
Er ist so laut, dass ein Angreifer es vorziehen wird, zu fliehen, und
er warnt Personen, die sich in Ihrer Nähe befinden, dass Sie sich in einer Notlage befinden.
Mit der LED-Lampe können Sie einen möglichen Angreifer blenden, aber auch sich selbst in dunklen Räumen beleuchten: Sicherheit gibt Selbstvertrauen, was für die Abschreckung von Angreifern unerlässlich ist.
Mit seinem 3-in-1-System ermöglicht Ihnen diese persönliche Verteidigungswaffe, auf alle Situationen zu reagieren:
Aktive Verteidigung mit dem Schocker im Falle eines Angriffs;
Passive Verteidigung mit dem Alarm im Falle eines Angriffs;
Die Lampe, um Angreifer zu blenden und sich in dunklen Straßen zu beruhigen.
Der Pinky Schocker wird als Verteidigungswaffe der Kategorie D eingestuft. Dieser 3-in-1 Elektroschocker ist daher frei käuflich und erfordert keine Genehmigung. Er darf jedoch nur in Notwehrsituationen eingesetzt werden.
Sie dürfen diesen Taschenschocker nicht verwenden, um eine Person anzugreifen, sondern nur zur Selbstverteidigung.
Daher ist es nur legal, diese Waffe zur Selbstverteidigung mit sich zu führen, wenn Sie einen legitimen Grund haben. Wenn Sie in eine Polizeikontrolle geraten, wird der Polizeibeamte Sie fragen, welchen Grund Sie haben, einen Elektroschocker
mit sich zu führen. Wenn der Grund nicht stichhaltig ist (z.B. ein früherer Angriff), dann kann der Polizist die Waffe konfiszieren. Es besteht auch die Gefahr, dass Sie einen Strafbefehl erhalten.