Eine Selbstverteidigungswaffe in Form einer E-Zigarette
Dieser Taschen-Taser ist perfekt für die Selbstverteidigung geeignet und bietet dank seines lauten Lichtbogens eine starke Abschreckung sowie eine echte Effizienz im Falle eines Angriffs.
Mit diesem Abwehr-Taser, der einer E-Zigarette zum Verwechseln ähnlich sieht, können Sie in jeder Situation unauffällig bleiben: In einer Handtasche oder sogar in einer Hosentasche verstaut, wird niemand bemerken, dass Sie eine persönliche Schutzwaffe bei sich tragen.
Obwohl er leicht (80 Gramm) und kompakt ist, ist der E-Zigaretten-Taser sehr leistungsstark. 9 Millionen Volt werden in wenigen Sekunden abgegeben: Ihr Angreifer wird für mehr als 10 Minuten gelähmt sein, sodass Sie genug Zeit haben, die Polizei zu rufen. "
Dieser Taschentaser ist mit der LED Technologie ausgestattet, um Angreifer zu blenden
Ihr E-Zigaretten-Schocker ist auch mit einer Taschenlampe ausgestattet. Die leistungsstarke LED-Technologie (300 Lumen) ist ein Muss, um den Angreifer im Falle eines Angriffs zu blenden.
Sie können die Taschenlampenfunktion auch nutzen, um sich nachts auf der Straße oder bei fehlendem Licht (z. B. in einem dunklen Parkhaus) zu orientieren: Das ist beruhigend und kann sogar einen Angreifer davon abhalten, Sie anzugreifen.
Das Tragen und Mitführen einer Waffe der Kategorie D in einem Auto oder einer Handtasche ist erlaubt, wenn Sie einen legitimen Grund haben. Der Taschenschocker ist eine Selbstverteidigungswaffe, die in diese Kategorie fällt.
Bei einer Sicherheitskontrolle (Überprüfung einer Tasche, eines Fahrzeugs....) müssen Sie einen legitimen Grund angeben können, warum Sie einen kompakten Elektroschocker mit sich führen. Sie können z. B. einen früheren Überfall schildern oder erklären, dass Sie sich auf der Straße oder in Ihrer Nachbarschaft nachweislich gefährlich fühlen.
Um festzustellen, ob Sie einen triftigen Grund haben, eine persönliche Schutzwaffe zu tragen oder zu transportieren, berücksichtigen die Strafverfolgungsbehörden (oder im Streitfall der Richter) den Ort, die Umstände und den Kontext. Wenn Sie eine Frau sind, können Sie z. B. die Belästigung, die Sie auf der Straße erleben, erklären oder sogar erläutern, warum Sie sich unsicher fühlen.
Die Prüfung, ob ein legitimer Grund vorliegt, erfolgt von Fall zu Fall und liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Obwohl die Behauptung, der Abwehrschocker diene dazu, einer Auseinandersetzung oder einer Gefahr besser begegnen zu können, an sich keinen legitimen Grund darstellt, können Sie sich mit der zuständigen Behörde austauschen, wenn Sie ein konkretes Beispiel haben. Im Höchstfall riskieren Sie einen Strafbefehl und die Beschlagnahmung Ihres Geräts.